Releaseinformation
Der Widerrufsbutton wird im Netzportal ab Version 26.09 (KW19) standardmäßig ausgeliefert.
Ausgangslage
Die Verbraucherzentralen und Wettbewerbsverbände fokussieren sich zunehmend auf die rechtskonforme Ausgestaltung digitaler Verbraucherprozesse. Neben dem bereits bekannten Kündigungsbutton rückt nun der sogenannte „Widerrufsbutton“ in den Fokus.
Ab dem 19.06.2026 müssen Unternehmen, die Verbraucher:innen den Abschluss von Fernabsatzverträgen über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglichen, zusätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Betroffen sind Websites, Portale, Online-Formulare und Apps, über die Verbraucher:innen Verträge online abschließen können und für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Energieversorger sind dabei explizit auch genannt.
Unternehmen, die den Widerrufsbutton nicht, nicht rechtzeitig oder nicht rechtskonform bereitstellen, riskieren Abmahnungen, wettbewerbsrechtliche Beanstandungen sowie Bußgelder. Die neue Funktion ist dabei nicht als Ersatz für bisherige Widerrufswege zu verstehen, sondern als zusätzliche Möglichkeit, das gesetzliche Widerrufsrecht elektronisch auszuüben.
Rechtlicher Hintergrund
Die Verpflichtung zur Vorhaltung einer elektronischen Widerrufsfunktion ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2023/2673 sowie aus dem neuen Paragraph §356a BGB, der am 19.06.2026 in Kraft tritt.
Ziel der EU-Gesetzgebung ist es, den Widerruf von online geschlossenen Verträgen ebenso einfach zu gestalten wie den Vertragsschluss selbst. Verbraucher:innen sollen einen Vertrag, den sie über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen haben, künftig auch über diese Oberfläche mit wenigen Klicks widerrufen können.
Der Begriff „Widerrufsbutton“ hat sich in der Praxis bereits durchgesetzt, auch wenn der Gesetzestext von einer „elektronischen Widerrufsfunktion“ spricht. Diese Funktion muss gut lesbar, hervorgehoben platziert, leicht zugänglich und während des Laufs der Widerrufsfrist ständig verfügbar sein. Die Beschriftung muss eindeutig sein, z. B. „Vertrag widerrufen“ oder eine gleichbedeutende Formulierung nutzen.
§ 356a BGB sieht zudem einen zweistufigen Prozess vor. Nach Aufruf der Widerrufsfunktion muss der Verbraucher die für den Widerruf erforderlichen Angaben bereitstellen oder bestätigen können. Anschließend muss eine gesonderte Bestätigungsfunktion angeboten werden, die gut lesbar mit „Widerruf bestätigen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
Abgefragt werden dürfen nur die Informationen, die zur eindeutigen Zuordnung des Widerrufs erforderlich sind:
- Name des Verbrauchers
- Angaben zur Identifizierung des Vertrags oder Vertragsteils, der widerrufen werden soll
- Angaben zum elektronischen Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung, in der Regel die E-Mail-Adresse
Die Abfrage eines Widerrufsgrundes darf nicht verpflichtend erfolgen. Eine freiwillige optionale Angabe ist möglich, sofern der Abschluss des Widerrufsprozesses nicht davon abhängig gemacht wird.
Nach Absenden des Widerrufs muss unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Diese muss mindestens den Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs enthalten. Die Bestätigung darf nicht den Eindruck erwecken, dass die rechtliche Wirksamkeit des Widerrufs bereits geprüft wurde.
Zielstellung im Kontext des BTC Netzportals
BTC stellt eine rechtskonforme Umsetzung des Widerrufsbuttons innerhalb des BTC Netzportals, insbesondere im Kundenmarktplatz, spätestens zum 19.06.2026 im aktuellen Release zur Verfügung.
Die Lösung wird im Standard des BTC Netzportals bereitgestellt und deckt alle erforderlichen Prozessschritte ab: Bereitstellung des Buttons, Erfassung der zulässigen Daten, Absenden über eine Bestätigungsfunktion, Versand der Eingangsbestätigung sowie Übergabe an die nachgelagerten fachlichen Bearbeitungsprozesse.
Die Funktion wird im Standard bereitgestellt und kann durch jeden Betreiber individuell mittels Konfiguration genutzt werden. Verwendet der jeweilige Betreiber die Funktion nicht oder konfiguriert er sie derart, dass sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, übernimmt BTC keine Haftung.
Der Widerruf im Netzportal
- Widerrufsprozess: Darstellung und Nutzung im Kundenmarktplatz
- Widerrufsprozess: Bearbeitung im Sachbearbeiterportal
- Widerrufsprozess: Konfiguration und Hinweise
- Widerrufsprozess: E-Mail Templates
Checkliste zur Nutzung und Konfiguration der Widerruffunktion
- Ich habe den Widerrufbutton im Kundenmarktplatz geprüft und erfolgreich ein Widerrufsformular abgesendet
- Ich habe die Eingangsbestätigung zu meinem Widerruf erhalten, die E-Mail inhaltlich geprüft und das E-Mail-Template inkl. Footer und Logo analog anderer E-Mail-Templates ausgeprägt. Die Konfiguration der notwendigen Templates finden Sie unter Widerrufsprozess: Konfiguration und Hinweise
- Ich habe einen abgesendeten Widerrufsantrag erfolgreich über den Kundenmarktplatz storniert
- Ich habe die Bestätigung zur Stornierung meines Widerrufs aus dem Kundenmarktplatz heraus erhalten, die E-Mail inhaltlich geprüft und das E-Mail-Template inkl. Footer und Logo analog anderer E-Mail-Templates ausgeprägt. Die Konfiguration der notwendigen Templates finden Sie unter Widerrufsprozess: Konfiguration und Hinweise
- Ich habe einen abgesendeten Widerruf im Sachbearbeiterportal geprüft und diesen erfolgreich bestätigt. Weitere Informationen finden Sie unter Widerrufsprozess: Bearbeitung im Sachbearbeiterportal
- Ich habe die Bestätigung der Prüfung der rechtlichen Wirksamkeit meines Widerrufsantrags aus dem Sachbearbeiterportal heraus erhalten, die E-Mail inhaltlich geprüft und das E-Mail-Template inkl. Footer und Logo analog anderer E-Mail-Templates ausgeprägt. Die Konfiguration der notwendigen Templates finden Sie unter Widerrufsprozess: Konfiguration und Hinweise
- Ich habe einen abgesendeten Widerrufsantrag erfolgreich über das Sachbearbeiterportal storniert
- Ich habe die Bestätigung zur Stornierung meines Widerrufs aus dem Sachbearbeiterportal heraus erhalten, die E-Mail inhaltlich geprüft und das E-Mail-Template inkl. Footer und Logo analog anderer E-Mail-Templates ausgeprägt. Die Konfiguration der notwendigen Templates finden Sie unter Widerrufsprozess: Konfiguration und Hinweise
Quellen und rechtliche Grundlagen
- EU-Richtlinie 2023/2673, insbesondere Erwägungsgrund 37 und Art. 11a: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2023/2673/oj/deu
- § 356a BGB n. F. / BGBl. 2026 I Nr. 28: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/28/VO
- Lesbare Gesetzesfassung: https://www.buzer.de/gesetz/17392/a337269.htm
- Gesetzesbegründung, BT-Drs. 21/1856: https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101856.pdf
- FAQ der IT-Recht Kanzlei zum Widerrufsbutton: https://www.it-recht-kanzlei.de/widerrufsbutton-faq-leitfaden-online-handel.html