Nutzung von Google Maps im Kundenmarktplatz
In der Netzportal Anwendung können Privatkunden oder Installateure Anträge stellen. Im ersten Schritt wird durch das Feld „VerfuegbarkeitPruefen“ eine Verfügbarkeitsprüfung durchgeführt.
Hier wird geprüft welche Sparten (Strom, Gas, Wasser, etc.) an dem gewünschten Anschlussort (PLZ, Ort, Straße und Hausnummer) verfügbar sind.
In diesem Feld gibt es eine Google Maps Option die verschiedene Zwecke erfüllt:
- Die Adresseingabe wird automatisch auf der Google Maps Karte angezeigt. Der Kunde/Installateur kann so kontrollieren, ob seine Eingabe richtig ist.
- Der Kunde/Installateur kann die Adresseingabe überspringen und einen PIN auf der Karte setzen. Anhand des PINs werde die Adressdaten und Geokoordinaten automatisch ausgefüllt.
- Das Feld kann zusätzlich mit Schnittstellen von Drittanbietern verbunden werden. Hierfür ist eine Nutzung der Google Maps Karte zwingend erforderlich.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen (Übermittlung von Personenbezogenen Daten) muss die Nutzung der Google Maps Karte unterschiedlich konfigurierbar sein. Im Folgenden wird jede Konfiguration ausführlich dokumentiert.
Allgemeine Informationen bezüglich der Google Maps Karte:
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- Speicherung der Kunden-Entscheidung, ob Karte sichtbar ist wird in den Antragsdaten gespeichert
- Wenn Entscheidung in den Antragsdaten existiert, dann wird Karte ein- bzw. ausgeblendet
- Entscheidung gilt immer nur für das aktuelle Produkt. Bei neuen Produkten muss der Kunde nochmal entscheiden
- Entscheidungen gelten auch für andere Personen die den Antrag bearbeiten (UserShare -> Installateur, Sachbearbeiter)
- Die Entscheidung wird in den Antragsdaten gespeichert
- Ein Sachbearbeiter/Installateur (UserShare) kann die Karte nur sehen und nutzen (Bearbeitungsmodus) wenn der Kunde vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Eine nachträgliche Überschreibung der Kundenentscheidung ist für den Sachbearbeiter nicht möglich.
- In der Antragsstrecke wird der neue Text für "Zwingende Nutzung" unter der GoogleMaps Karte dauerhaft angezeigt
- Wenn der Kunde die Nutzung nicht zugestimmt hat, dann würde im SAC die GoogleMaps Karte komplett ausgeblendet und es wird ein Standardtext angezeigt der nicht konfigurierbar ist. Das gleiche gilt auch beim UserShare Prozess im KUN für den Installateur, der einen zugewiesenen Antrag eines Kunden bearbeiten muss.
- Text: "Der Kunde hat die zweckgebundene Erfassung von Daten via Google Maps nicht zugestimmt, deshalb wird die Google Karte für diesen Antrag nicht angezeigt."
- Speicherung der Kunden-Entscheidung, ob Karte sichtbar ist wird in den Antragsdaten gespeichert
- Transportnacharbeiten Seiten aller Kunden erweitern, damit diese während den Sprints ihre Produkte überarbeiten.
- Die Google Maps Karte wird mit dieser Story standardmäßig für alle Produkte deaktiviert (Gesetzliche Regelungen!)
Eine Übersicht der verschiedenen Möglichkeiten:
- Vollständige Deaktivierung
- Die Google Maps Karte wird in der Feldkonfiguration deaktiviert und taucht in den Antragsstrecken nicht auf.
Das Feld "VerfuegbarkeitPruefen" in der Marktplatz Konfiguration auswählen.
In den Feldeinstellungen im Bereich Google Maps das Opt-in „Vollständige Deaktivierung“ auswählen.
Anschließend das Produkt aktualisieren.
In der „VerfuegbarkeitPruefen“ Antragsstrecke taucht die Google Maps Karte nicht auf und der Antragssteller muss die Adresse manuell eintragen.
Die Google Maps Karte ist komplett ausgeblendet.
- Zwingende Nutzung
- Die Nutzung der Google Maps Karte ist für Folgeprozesse zwingend erforderlich. Der Antragssteller hat keine Möglichkeit die Karte zu deaktivieren.
- Das Unternehmen muss jedoch eine individuelle Google Lizenz bestellen und das Einverständnis des Antragssteller in den allgemeinen Geschäftsbedingungen einfordern.
Bei der Auswahl "Zwingende Nutzung" erscheint ein Feld "Hinweis zur zwingenden Nutzung". In diesem Feld befindet sich ein Text der darauf hinweist, dass die Nutzung der Google Maps Karte
zwingend erforderlich ist. Dieser Text kann durch das Unternehmen bearbeitet und angepasst werden.
Anschließend das Produkt aktualisieren.
In der „VerfuegbarkeitPruefen“ Antragsstrecke taucht die Google Maps Karte auf und der Antragssteller kann nun die Adressdaten manuell oder über setzen des PINs auf der Google Maps Karte einpflegen.
Zusätzlich erscheint der Hinweistext unter der Google Maps Karte.
- Optionale Nutzung
- Der Antragssteller entscheidet selbst, ob er die Google Maps Karte aktivieren möchte oder nicht. Mit dem Aktivieren der Karte stimmt der Antragssteller allen Bedingungen zu.
Bei der Auswahl "Optionale Nutzung" erscheint ein Feld "Hinweis zur Datennutzung". In diesem Feld befindet sich ein Text der darauf hinweist, dass die Nutzung der Google Maps Karte
optional ist. Durch das akzeptieren der Nutzung stimmt der Kunde die zweckgebundene Erfassung und Übertragung von Daten zu. Dieser Text kann durch das Unternehmen bearbeitet und angepasst werden.
Anschließend das Produkt aktualisieren.
In der „VerfuegbarkeitPruefen“ Antragsstrecke taucht die Google Maps Karte nun mit dem vorher erstellten Hinweis auf.
Der Antragssteller kann nun selbst entscheiden, ob er die Google Maps Karte aktivieren oder nicht. Entscheidet sich der Antragsteller gegen die Nutzung der Google Maps Karte muss er alle Adressdaten manuell einpflegen.
Entscheidet sich der Antragssteller für die Google Maps Karte kann er einen entsprechenden PIN auf der Karte setzen und somit die Adressdaten automatisch einpflegen.







