Ein Hinweis zum Anfang, bitte beachten Sie die unterschiedlichen Ansichten:
Kündigungsprozess in der Kundenmarktplatz_Konfiguration (btc-ag.com)
Kündigungsprozess im Sachbearbeiterportal (btc-ag.com)
Der neue Kündigungsprozess hier aus der Sicht im Kundenmarktplatz
Die Verbraucherzentralen fokussieren sich in letzter Zeit wieder auf die Internetseiten von Energie- und Wasserversorgungs- sowie Telekommunikationsunternehmen. Neben der Rechtskonformität der dort veröffentlichten Vertragsunterlagen achten die Verbraucherzentralen nach eigenen Angaben insbesondere darauf, ob ein sogenannter „Kündigungsbutton“ angeboten wird. Betroffen hiervon sind sowohl Versorger als auch Netzbetreiber.
Unternehmen, die keinen Kündigungsbutton auf ihrer Website implementiert haben, droht eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, mit den entsprechenden Kosten als Folge.
Neue Gesetzliche Anforderungen geben vor, wenn man Online Verträge abschließen kann, muss die Möglichkeit gegeben werden diese auch Online zu kündigen. Um dieser Gesetzlichen Vorgabe zu entsprechen gibt es nun den Kündigungsprozess im Kundenmarktplatz in der Kundenmarktplatz_Konfigurtaion und dem Sachbearbeiterportal.
Rechtlicher Hintergrund
Die Verpflichtung zur Vorhaltung eines „Kündigungsbuttons“ auf der Website ergibt sich aus § 312k BGB. Die Vorschrift resultiert aus dem „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ und ist bereits am 01.07.2022 in Kraft getreten. Sie besagt, dass Unternehmen es Verbrauchern ermöglichen müssen, über eine zentrale Schaltfläche auf der Website Kündigungserklärungen für Verträge abzugeben, für die auf der Website Online-Vertragsabschlüsse angeboten werden.
Neu ist, dass nunmehr auch Stromnetzbetreiber seit dem 01.01.2024 verpflichtet sind, für bestimmte Mitteilungspflichten der Kunden eine Online-Abgabe zu ermöglichen. Gemäß § 19 Abs. 4 NAV zählen dazu u. a. die Mitteilung der Inbetriebnahme einer Ladeeinrichtung für E-Fahrzeuge oder die geplante Errichtung einer Eigenerzeugungsanlage. Ferner müssen gemäß § 8 Abs. 7 EEG Online-Portale zur Verfügung gestellt werden, über die der Kunde sein Netzanschlussbegehren stellen und vorgeschriebene Informationen übermitteln kann. Aufgrund dieser Verpflichtung bieten die meisten Netzbetreiber nunmehr auch den Abschluss des Netzanschlussvertrags auf der Website an, und zwar spartenübergreifend, weshalb sie nunmehr auch den Kündigungsbutton nach § 312k BGB vorhalten müssen.
Wird der Kündigungsbutton falsch umgesetzt, können Verbraucher:innen ihren Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (§ 312 k Absatz 6 Satz 1 BGB).
Übrigens: Der Kündigungsbutton gilt auch für Verträge, die vor dem Stichtag 1. Juli 2022 abgeschlossen worden sind (Art. 229 § 60 Satz 3 EGBGB).
Neuer Eintrag im Footer für die Kündigung
Der Kunde kann immer und jederzeit den Kündigungsprozess über den Eintrag im Footer vom Kundenmarktplatz anstoßen. Über diesen Eintrag wird das konfigurierte Kündigungsprodukt direkt in den Warenkorb gelegt.
Besonderheiten im Multiwarenkorb
Ist der Multiwarenkorb aktiviert, so kann dieser nicht gleichzeitig ein Kündigungsprodukt und ein anderes Produkt enthalten. Diese Einschränkung musste implementiert werden da der abweichende Bestell-Button- Text im Warenkorb immer "Jetzt kündigen" heißen muss. Der Kunde wird über einen Dialog auf diese Besonderheit hingewiesen, sofern dieser schon ein Produkt im Warenkorb hat.
Der Dialog unterscheide hier inhaltlich unter:
Ein Kündigungsprodukt ist im Warenkorb und der Benutzer versucht, ein abweichendes Produkt in den Warenkorb zu legen
Ein abweichendes Produkt ist im Warenkorb und der Benutzer versucht, ein Kündigungsprodukt in den Warenkorb zu legen
Prozessablauf
Nachdem der Kunde das Kündigungsprodukt dem Warenkorb hinzugefügt hat, füllt er dieses genau so aus wie jedes andere Produkt auch. Nachdem er das Produkt versendet hat, erhält er automatisch eine Eingangsbestätigung via E-Mail, die den Kunden darauf hinweist, dass die Kündigung erfolgreich eingegangen ist. Ebenfalls erhält der Kunde im Rahmen dieser E-Mail eine Zusammenfassung des ausgefüllten Kündigungsprodukts. Das für den E-Mail Versand verwendete Template lautet BTC_Eingang_Kuendigung.



